Russland hat heute die Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens anerkannt. Unsere werte Frau Merkel hat das gestern Abend als „völkerrechtswidrig“ kritisiert.
Ganz unabhängig von der unsäglichen Vorgehensweise Russlands (Stichworte: „Fakten schaffen“ und „Waffenstillstand Komma einseitig“) und der Tatsache, dass auch Georgien nicht gerade die Wiege der Menschenrechte ist, stellt sich mir die Frage:
Wieso verstößt es gegen das Völkerrecht, die Unabhängigkeit der beiden Teilrepubliken anzuerkennen, während das z.B. für den Kosovo völlig in Ordnung ist?

Diese Frage ist völlig wertfrei; ich habe viel zu wenig Ahnung von Situation und evtl. Geschichte in den jeweiligen Ländern, um mir ein Urteil erlauben zu können.
Mich interessiert lediglich, ob es tatsächlich konkrete Anhaltspunkte gibt, nach denen die Anerkennung eines Staates völkerrechtlich in Ordnung ist oder eben nicht, oder ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
 
 
Nachtrag: wenn man die richtigen Google-Begriffe benutzte, findet man ein Interview auf tagesschau.de, dass sich exakt der Thematik widmet.
Anscheinend ist das wirklich nicht so einfach, und in Abchasien herrscht anscheinend eine ähnliche Situation wie im Kosovo.