27 Okt 2009 0:06
Wir haben uns letztens halb-spontankaufmäßig bei Neckermann ein neues Besteckset bestellt, um mal unsere zusammengewürfelte Besteckschublade etwas einheitlicher zu gestalten. Sieht ganz gut aus, hält sich auch gut in der Hand, alles in allem brauchbar.
Dachten wir.
Nach etwa zweieinhalb Wochen durften wir feststellen, dass die Beschichtung des Bestecks in der Spülmaschine an manchen Stellen abblättert und das Metall darunter anrostet. Ganz toll.
Also haben wir eine höfliche Mail an den Kundenservice geschrieben, dass wir uns erwartet hätten, dass das Besteck auch spülmaschinentauglich sei, und dass wir doch gerne unser Geld zurück oder ein gleichwertiges Set hätten, aber auch für andere Vorschläge offen wären.
Die lakonische Antwort:
Nach erfolgter Prüfung möchten wir Ihnen mitteilen, dass in der Artikelbeschreibung kein Hinweis hinterlegt ist das dieser Artikel für die Spülmaschine geeignet ist.
Einen Umtausch oder Rücknahme können wir Ihnen leider nicht anbieten.
Spülmaschinentauglichkeit ist auch nun wirklich nicht etwas, was man bei Edelstahl voraussetzen kann.
Oktober 27th, 2009 at 14:08
Ich würde dem Verbraucherschutz schreiben. Und Stiftung Warentest.
Oktober 27th, 2009 at 14:29
Wenn das Besteck teuer gewesen wäre, würde ich das evtl. tun. Für den geringen Betrag, den wir investiert haben, alelrdings nicht.
Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar, ganz ehrlich.