Das kleine Schwesterlein im fernen Süden weist in ihrem Blog auf einen Kommentar in der Zeit bezüglich des BKA-Gesetzes hin.

Im Grunde kann ich diesem Artikel deutlich zustimmen. Aber:
Etwas, dass mich an dem Artikel (und an vielen weiteren) stört ist, dass stellenweise zu stark polemisiert und teilweise ohne Ahnung dahergeredet wird.

Konkretes Beispiel:

Oder die Umwidmung von Erkenntnissen. Denn was das BKA im Zuge der Gefahrenabwehr erfährt, darf es problemlos zur Strafverfolgung verwenden. Zumindest dann, wenn die Tat „mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist“. Die drohen jedoch beispielsweise schon bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in schwerem Fall oder Diebstahl.

Das is Blödsinn. Die Straftaten, die genannt werden, sind allesamt mit bis zu fünf Jahren bedroht (siehe §§90, 113, 242 StGB). „Mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht“ heißt, dass man, wenn man deswegen verurteilt wird, auf alle Fälle für fünf Jahre in den Bau kommt, wenn nicht länger.
 
Journalisten, die über rechtliche Themen schreiben, sollten schon wissen, wie man Gesetzestexte liest.
(Aber was soll man schon erwarten, wenn die, über die berichtet wird, es anscheinend auch nicht können?)
 
 
Das soll natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass ich dieses Gesetz für das schlimmste aus einer langen Reihe sehr schlimmer Gesetze halte, und ich unseren Rechtsstaat langsam aber sicher zugrunde gehen sehe.
Wir haben anscheinend aus vergangenen Fehlern doch nichts gelernt.
Allein einen Innenminister zu haben, der mehrfach das Grundgesetz als hinderlich bezeichnet hat, und einen Verteidigungsminister, der ankündigt, sich gegebenenfalls über Urteile des Verfassungsgerichtes hinwegzusetzen, finde ich unerträglich.
 
Ich hoffe inständig, dass unsere nächste Regierung ohne diese Gestalten stattfinden wird, und dass sämtliche dieser Gesetze revidiert werden.
Ich hätte gerne wieder eine Gesetzgebung, bei der das Verfassungsgericht nicht ständig einschreiten muss.