Die Welt und so


Normalerweise sehe ich ja an dieser Stelle davon ab, direkt auf politische Parteien einzugehen bzw. gar auf deren Seiten zu verlinken. Überhaupt wird hier nicht zu finden sein, wie ich wähle*. Ich denke, es ist herauszulesen, dass ich nicht gerade dem konservativen Lager angehöre, aber dabei will ich es bewenden lassen.
 
Warum ich das erzähle? Weil mir gerade danach ist, mit dieser Regel zu brechen. Ich fühle mich nämlich bemüßigt, darauf hinzuweisen, dass ein alter Schulfreund und Klassenkamerad von Grundschule bis zum Abi inzwischen Oberbürgermeisterkandidat für Bonn ist. Zwar für die LINKE, aber immerhin 😉
 
Unsere politischen Ansichten stimm(t)en zwar nicht immer überein, aber es ist trotzdem nett zu sehen, dass ein alter und gern gesehener Diskussionspartner (mit dem man sogar mal zusammen eine Kommunalpartei gegründet hat), politisch „aufsteigt“.
 
Links-rheinisch.de finden ich übrigens ein ziemlich gelungenes Wortspiel. 🙂

Ohne wirklichen Eigencontent heute, dafür aber mit Verweis auf einen wirklich lesenwerten Text bezüglich des Amoklaufes in Winnenden bzw. dem Trara, das deswegen gemacht wird. Ich bin dieses ganze hohle Drumrumgeblubber gepaart mit Strohfeueraktionismus so derartig leid, dass ich mich zwar in epischer Breite drüber auslassen könnte, es aber einfach nicht will.

Dazu ist der Artikel von Björn Grau durchaus ein angenehmer durchdachter Gegenpol.

Unser aller liebster Innenminister hat mal wieder gezeigt, dass er anscheinend den Eid, den er seinerzeit vor dem Bundestag abgelegt hat, nicht ganz so ernst gemeint oder inzwischen vergessen haben muss. Insbesondere den Teil übers Grundgesetz.

Gestern hat er in der FAZ geäußert, dass er es gar nicht gut finde, dass seine Gesetze ständig vom Verfassungsgericht kassiert werden. Und dass das Verfassungsgericht sich bitte mit Äußerungen zurückhalten solle. Und er gab noch zu Protokoll: „Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden“, mal fröhlich unter Missachtung der Tatsache, dass das BVG nicht gestalten will, sondern lediglich die unter anderem von ihm missgestalteten Gesetze kassiert. Und zwar, indem es seiner Aufgabe nachkommt: die Verfassung zu schützen.

Ich würde jetzt gerne sagen, dass das Fass voll ist. Allerdings ist es dafür schon recht spät. Das Fass ist schon vor so langer Zeit übergelaufen, dass man den guten Herrn Schäuble allein für den Anstieg des Weltmeeresspiegels verantwortlich machen könnte.
Aber wahrscheinlich würde er selbst dann nicht abgesetzt.
 
 
Von „Innerer Sicherheit“, die der gute Mann ständig zu etablieren betont, ist bei mir jedenfalls nichts zu spüren. Im Gegenteil, mit jedem Gesetz, dass vom BVG kassiert werden muss, fühle ich mich unsicherer. Und zwar nicht in Bezug auf Terrorismus.

Am Samstag einen Bericht darüber im Radio gehört, heute morgen nochmal im General-Anzeiger gelesen:
In Bonn gibt es neuerdings ein Spendenparlament.

Die Idee ist nicht mehr ganz neu (das erste is von 10 Jahren in Hamburg entstanden). Man spendet monatlich mindestens 5 Euro, und mehrmals im Jahr kommen sämtliche Spender, „Parlamentarier“ genannt, zusammen, um gemeinsam abzustimmen, für welche lokalen Projekte das gesammelte Geld in welcher Höhe gespendet wird. Hierfür müssen die Projekte sich beim Paralment bewerben und sich bei der Parlamentssitzung vorstellen; förderungsfähige Projekte werden vor der Sitzung von einer Finanzkomission ausgewählt.
Die gesamte Organisation dessen läuft über einen eigenen Trägerverein; dieser kommt auch für die laufenden Verwaltungskosten auf. Gut dabei ist, dass sämtliche Kosten des Trägervereins durch Sponsoren und Unterstützer aufgebracht werden; mit der Konsequenz, das sämtliche Spenden auch wirklich ausgeschüttet werden.

Ich find‘ das super, gerade weil ich durchaus aus eigener Erfahrung über die Probleme der Mittelbeschaffung bei ehrenamtlichen und gemeinnützigen Projekten weiß.
Mein Mitgliedsantrag ist bereits ausgedruckt. 😉

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine einstweilige Anordung erlassen, die sich auf eine Hinterlassenschaft der Beckstein-Regierung in Bayern bezieht: das bayrische Versammlungsgesetz.

Dieses Gesetz ist, wie an vielen Stellen schon geschrieben, im Grunde ein Versammlungsverhinderungsgesetz. Daher hat sich ein breites Aktionsbündnis gebildet, das Verfassungsbeschwerde eingereicht und den Antrag auf die genannte einstweilige Anordnung gestellt hat.
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